Kein faires Verfahren: EGMR verurteilt Rumänien

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Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag bekanntgegeben, dass Rumänien der Richterin Camelia Bogdan das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gewährleistet hat. Bogdan wurde im März 2017 vom Obersten Justizrat (CSM) vom Richteramt suspendiert, der EGMR hat nun beanstandet, dass die Möglichkeit einer wirksamen Anfechtung gegen die Entscheidung in Rumänien nicht gewährleistet wurde. Der Richterin wurde eine moralische Entschädigung von 6000 Euro zugesprochen, anstatt der von Bogdan geforderten 100.000 Euro.