Keine Berufung in Sache ungarischer Studiengang

Bukarest (ADZ) - In dem Verfahren im Zusammenhang mit der Gründung einer neuen Fakultät innerhalb der Medizinuniversität in Neumarkt/Târgu Mureş mit rumänischen, ungarischen und englischen Studiengängen wird die Gerichtsentscheidung der ersten Instanz nicht angefochten. Am vergangenen Freitag hatte das Berufungsgericht in Neumarkt entschieden, dass der Regierungsbeschluss über die Gründung dieser neuen Lehreinheit ausgesetzt wird. Am Montag, dem letzten Tag der Ungureanu-Regierung, war diese in Berufung gegangen. Die Ponta-Regierung hat Dienstag den Beschluss gefasst, die Berufung zurückzuziehen.