Keine Renten für Verbrecher gegen die Menschlichkeit

Bukarest (ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag eine Änderung im Rentengesetz angenommen. Demnach werden rechtskräftig Verurteilte, die zur Zeit des Kommunismus Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben und damit Teil des Unrechtsregimes waren, keine Invaliden- oder Militärpensionen mehr erhalten. Der Senat hatte das Gesetzesvorhaben bereits vergangenes Jahr einstimmig angenommen.Bei einer rechtskräftigen Verurteilung ist das Gericht nun verpflichtet, die Rentenkasse innerhalb von zehn Tagen schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, sodass diese die Zahlung öffentlicher Gelder einstellt.