Keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Parlamentsbeschlüsse

Bukarest (ADZ) - Der mit der Verfassungsnovelle beauftragte Sonderausschuss des Parlaments hat am Dienstag, dem 10. Tag seiner Arbeiten, etliche Änderungen bezüglich der Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts (VG) gebilligt, die alle Aussichten haben, bei der EU- sowie Venedig-Kommission anzuecken: So wurden mehrere Absätze des Artikels 146, der die Kompetenzen des Verfassungsgerichts festlegt, geändert oder abgeschafft, womit der Zuständigkeitsbereich des Gremiums künftig eindeutig beschränkt wäre. Heimische Politbeobachter und Verfassungsrechtler beanstandeten besonders die Abschaffung des Absatzes i), wodurch dem Verfassungsgerichtshof faktisch die Verfassungsgerichtsbarkeit in puncto Parlamentsbeschlüsse abgesprochen wird.