Kommunalwahl sechs Monate nach Ende der Alarmstufe

Wahltermin wird vom Parlament festgelegt

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Bukarest (ADZ) - Die ursprünglich im Frühsommer anstehende Kommunalwahl soll nach dem Willen des Parlaments im Kontext der Corona-Krise frühestens gegen Jahresende stattfinden.

Das Unterhaus verabschiedete am Mittwoch als letzte Parlamentskammer einen auf der einschlägigen Eilverordnung der Regierung beruhenden Gesetzentwurf der PSD, der vorsieht, dass der Wahlgang „spätestens sechs Monate“ nach Aufhebung der Alarmstufe vom Parlament per Organgesetz angesetzt wird. Zudem können die Mandate der gewählten Kommunalpolitiker laut neuem Gesetz bis kommendes Jahr verlängert werden – nicht nur bis Jahresende, wie die Regierung vorgesehen hatte. Erst vor wenigen Wochen hatte das Parlament der Regierung bekanntlich auch die Befugnis abgesprochen, den Termin der Kommunalwahl festzulegen – dieser wird fortan von der Legislative beschlossen.

Nach der Abstimmung forderte der Vizepräsident des Unterhauses, Florin Iordache (PSD), die Liberalen und die USR, die das Gesetz nicht mitgetragen hatten, auf, dieses beim Verfassungsgericht anzufechten, falls es ihnen „nicht passt“. Die regierenden Liberalen stellten daraufhin eine umgehende Verfassungsklage in Aussicht.