Konstituierende Sitzungen des Parlaments

Validierung der Mandate und Eidablegung

Erst nach der Validierung der Mandate und der Eidablegung können die Wahlen der Kammerpräsidenten, der Mitglieder der Ständigen Büros sowie der Parlamentsausschüsse stattfinden. Foto: Agerpres

Bukarest (ADZ) - Am Montag Mittag sind der Senat und die Abgeordnetenkammer, die am 6. Dezember gewählt wurden, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengetreten, nachdem diese von Staatschef Klaus Johannis einberufen worden ist. Gewählt wurden 466 Parlamentsmitglieder, das sind 136 Senatoren und 330 Abgeordnete, wobei die PSD 157 Parlamentarier stellt (47 Senatoren und 110 Abgeordnete), die PNL 134 (41 + 93), das Bündnis USR PLUS 80 (25 + 55), AUR 47 (14 + 33), der Ungarnverband 30 (9 + 21) und die nationalen Minderheiten 18 Abgeordnete.

Die Sitzungen der beiden Kammern wurden von den jeweiligen Alterspräsidenten geleitet, denen die jeweils vier jüngsten Senatoren bzw. Abgeordneten assistierten. Bis zur Wahl der Ständigen Büros können keine anderen Debatten stattfinden als über die Validierung der Mandate oder die Eidablegung. Senat und Abgeordnetenkammer gelten als konstituiert, nachdem zwei Drittel der Mandate der Senatoren bzw. Abgeordneten validiert wurden und diese den Amtseid abgelegt haben. Erst danach können die Wahlen für den Vorsitz der Kammern sowie die Verhandlungen zur Bildung der ständigen Ausschüsse stattfinden.