Korruptionsbekämpfung muss in Rumänien tatsächlich effizient werden

Bãsescu zum EU-Bericht: Kopplung an den Schengen-Beitritt „unkorrekt“

Bukarest (ADZ) - Rumänien und Bulgarien seien auch im fünften Jahr ihrer EU-Mitgliedschaft bei der Korruptionsbekämpfung zu wenig konsequent. So lautet das Ergebnis des jährlichen Überprüfungsberichts der Europäischen Kommission. Der Schengen-Beitritt der beiden Länder dürfte damit verzögert werden.

„Allgemein sind zwar Gesetze in Kraft, aber sie werden nicht in konkretes Handeln umgesetzt“, sagte ein Kommissionssprecher Mittwoch in Brüssel bei der Präsentation des Fortschrittsberichts. Die beiden Länder „müssen weiter Fortschritte bei der Justizreform und im Kampf gegen die Korruption machen, und – im Fall von Bulgarien – auch bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität“, so die EU-Behörde. Für den nächsten Überprüfungsbericht im Sommer 2012 kündigte die Kommission „angemessene Vorschläge“ an, ohne diese näher zu präzisieren. Neben Reformen bei Polizei und Richtern verlangt die EU-Kommission auch, dass Bulgarien ein Gesetz zum Einziehen von Vermögenswerten verabschiedet.

Im Gegensatz dazu sehe die Behörde in Rumänien „wesentliche Fortschritte“. Immerhin habe das Land wieder eine Rechtsgrundlage für die Nationale Integritätsagentur (ANI) geschaffen und eine Folgenabschätzung seiner Anti-Korruptionspolitik durchgeführt. Dennoch müsse im Bereich der Korruptionsbekämpfung noch einiges aufgeholt werden. Besonders wichtig sei die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, dass es nicht zur Verjährung der Straftaten kommt.

Der Bericht der EU-Kommission gilt als entscheidend für den angestrebten Schengen-Beitritt der beiden Länder. Dieser war ursprünglich für März geplant gewesen, wurde jedoch wegen der „häufigen Korruptionsprobleme“ abgelehnt. Im September sollen die EU-Innenminister wieder darüber beraten und einen neuen Fahrplan ausarbeiten.

Staatspräsident Traian Bãsescu hat den EU-Fortschrittsbericht als „korrekt“ bezeichnet. Er betonte aber erneut, dass es „unkorrekt“ sei, die Ergebnisse dieses Justiz-Überwachungsmechanismus an das Verfahren für Rumäniens Schengen-Beitritt zu koppeln. Man stehe jedoch vor der Tatsache, dass einige Staaten ihre Zustimmung zum Beitritt von diesem Bericht abhängig machen.