Landgericht Bukarest untersagt Spontanstreik der STB-Fahrer

Gewerkschafter missachten Urteil – Streik geht weiter

Bukarest (ADZ) – Das Landgericht Bukarest hat am Donnerstagnachmittag per einstweiliger Verfügung den Spontanstreik der Fahrer des städtischen Oberflächenverkehrsunternehmens STB untersagt, der die Hauptstadt seit dem Morgen in weiten Teilen lahmgelegt hatte. Die STB-Mitarbeiter hätten ihre Tätigkeit „mit sofortiger Wirkung“ wieder aufzunehmen, so die Instanz. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig, kann ergo von der für das Chaos verantwortlichen „Gewerkschaft der Bukarester Transportunternehmen“ angefochten werden, muss jedoch unverzüglich vollstreckt werden. Die Gewerkschafter missachteten die einstweilige Verfügung indes und setzten ihren Streik auch am Freitag fort – ihnen drohen nun strafrechtliche Konsequenzen, wie Oberbürgermeister Nicușor Dan (parteifrei) am Morgen klarstellte. Auch STB-Chef Adrian Criț ließ die Gewerkschafter wissen, dass sie „wegen der Machenschaften ihrer Bosse ihr Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzen“.

Die Bukarester Staatsanwaltschaft schaltete sich umgehend ein, weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren dürften folgen, da sowohl STB-Leitung als auch Stadtverwaltung gegen die Gewerkschaft Anzeige erstatteten. Das Landgericht Bukarest wollte zudem am Freitag auch über die Rechtmäßigkeit des Streiks befinden.

Dessen Auslöser scheinen indes weniger Lohnforderungen, denn politische Gründe zu sein – nämlich, den der PNL nahestehenden STB-Chef Adrian Criț aus dem Amt zu jagen. So hatte Gewerkschaftschef Vasile Petrariu gedroht, dass der Protest so lange andauern werde, „bis der STB-Chef entlassen wird“. Petrariu selbst ist Stadtrat seitens der PSD. Entsprechend forderte Oberbürgermeister Dan die PSD am Freitag auf, öffentlich Stellung zu dem von ihrem Stadtrat losgetretenen illegalen Streik zu beziehen.