Mădălin Voicu muss keine 500.000 Lei hinterlegen

Bukarest (Mediafax/ADZ) – Das Oberste Gericht hat Mittwoch der Klage von Mădălin Voicu stattgegeben, die gegen die Anordnung des Staatsanwalts gerichtet war, mit der er unter Polizeiaufsicht gestellt wurde und eine Kaution von 500.000 Lei hinterlegen sollte. Das Urteil des Obersten Gerichts ist rechtskräftig. Vorher hatte die Abgeordnetenkammer das Ansuchen der Antikorruptionsbehörde (DNA) abgewiesen, wonach Voicu hätte festgenommen und verhaftetet werden können.
Der PSD-Abgeordnete ist in den Skandal verwickelt, in dem es sich um die Veruntreuung von EU-Geldern handelt, die die Roma-Partei für die Ausbildung ihrer Landsleute verwenden sollte.