Mädchenmörder Dincă erstinstanzlich zu 30 Jahren Freiheitsentzug verurteilt

700.000 Euro Schmerzensgeld für Hinterbliebene der beiden Opfer

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Craiova (ADZ) - Im Prozess um die Mädchenmorde von Caracal, die im Sommer 2019 nicht nur ganz Rumänien erschüttert, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt hatten, hat das Oberlandesgericht Olt den geständigen Hauptangeklagten Gheorghe Dincă letzte Tage wegen zweifachen vorsätzlichen Mordes, zweifacher Vergewaltigung, Störung der Totenruhe, Menschen- und Kinderhandel sowie Freiheitsberaubung zu 30 Jahren Freiheitsentzug verurteilt; zudem muss Dincă den Hinterbliebenen der beiden Opfer 700.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Laut rumänischem Strafrecht ist dies das Höchstmaß der Strafe für einen Täter im Alter von mehr als 65 Jahren, in dessen Fall keine lebenslängliche Verwahrung mehr angeordnet werden kann. 

Die Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass der gegenwärtig 69-jährige Sexualtäter im April 2019 als Gelegenheits-Taxifahrer zunächst die 18-jährige Luiza Melencu und wenige Monate später dann auch die 15-jährige Alexandra Măceșanu entführte, vergewaltigte, ermordete und anschließend verbrannte. Am Tatort – Dincăs Anwesen am Stadtrand von Caracal – hatten die Ermittler grausige Beweismittel bzw. Fässer mit Knochenüberresten, Asche und Zähnen gefunden. Das Urteil des Oberlandesgerichts Olt ist nicht rechtskräftig, Dincă kann dagegen Berufung einlegen.

Die Tragödie von Caracal hatte 2019 hierzulande auch wegen des eklatanten Behördenversagens für Empörung gesorgt, nachdem sich herausstellte, dass der Polizeieinsatz zur Rettung der entführten 15-jährigen Alexandra völlig verschlampt und das Opfer trotz mehrfach abgesetzter Notrufe letztlich getötet wurde, während Polizei und Staatsanwälte den rettenden Einsatz wegen läppischer Formalien stundenlang hinauszögerten.