Micula-Brüder erwirken Pfändung von wichtigen Anteilen an Staatsunternehmen

Langjähriger Rechtsstreit zwischen Rumänien und „schwedischen Investoren“

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Bukarest (ADZ) - Die Brüder Micula haben die Pfändung von wichtigen Anteilen des rumänischen Staates an den Unternehmen Nuclearelectrica und Conpet erwirkt. Aus kürzlich veröffentlichten Berichten der Bukarester Börse geht hervor, dass der Gerichtsvollzieher „Mazilu și Asociații“ im Vollstreckungsverfahren 22/2014, mit Micula Ioan und zwei Unternehmen als Gläubigern, Aktien, die etwa 22 Prozent an Nuclearelectrica sowie rund 59 Prozent an CONPET ausmachen (aktueller Marktwert von rund 280 Mio. Euro) unter Beschlag genommen hat; die Vollstreckung ist vorerst jedoch ausgesetzt.

Das Vollstreckungsverfahren ist die jüngste Maßnahme in einem langjährigen Rechtsstreit zwischen den Unternehmern Ioan und Viorel Micula, hauptsächlich bekannt durch „European Drinks“, und dem rumänischen Staat. Die Brüder haben 2013, als Investoren mit schwedischer Staatsbürgerschaft, in einem Schiedsverfahren beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) Entschädigungszahlungen wegen ausgefallener staatlicher Unterstützung im Rahmen eines bilateralen Abkommens aus dem Jahr 2003 zwischen Rumänien und Schweden erwirkt. Rumänien war von 2005 bis 2009 Investitionshilfezusagen nicht nachgekommen, da im Hinblick auf den EU-Beitritt das Gesetz an EU-Wettbewerbsrecht angeglichen wurde.

2015 hat die EU-Kommission festgestellt, dass nach dem Schiedsurteil von 2013 gezahlte Entschädigungen als unerlaubte Staatshilfe einzustufen sind. Im Dezember 2018 hat sich die EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet, weil Rumänien 92 Mio. Euro von den Micula-Brüdern nicht wiederbeschafft hatte. Im Juni 2019 hat der EuGH entschieden, dass die Entschädigungszahlungen nicht als Beihilfe anzusehen sind, die EU-Kommission hat Ende August 2019 Berufung eingelegt (Rechtssache C-638/19 P).