Minderheiten-Fraktion und UDMR unterzeichnen Allparteien-Pakt

Staatschef geißelt Koalition: „Bloß auf den Schutz der Korrupten bedacht“

Minderheiten-Fraktionschef Varujan Pambuccian (l.) und UDMR-Chef Kelemen Hunor (r.) unterzeichneten am Dienstag auf Schloss Cotroceni den von Staatschef Klaus Johannis angeregten Allparteien-Pakt über die „Festigung der europäischen Zukunft des Landes“. Foto: Präsidentschaft

Bukarest (ADZ) - Der Chef der Minderheiten-Fraktion im Parlament, Varujan Pambuccian, und der UDMR-Vorsitzende Kelemen Hunor haben am Dienstag in Beisein von Präsident Klaus Johannis die von ihm angeregte allparteiliche Vereinbarung über die „Festigung der europäischen Zukunft“ des Landes unterzeichnet.
Johannis verwies aus diesem Anlass darauf, dass PSD und ALDE als einzige Parlamentsparteien die Unterzeichnung besagter Vereinbarung, im Grunde ein „langfristiges Engagement der politischen Klasse gegen-über den Bürgern“, verweigert haben, weil „diese Koalition bloß auf den Schutz von Korrupten bedacht ist“.

Der Staatschef hob erneut hervor, dass „die rumänischen Wähler am 26. Mai für die Einhaltung europäischer Werte gestimmt haben“, wobei in einer Demokratie „Politiker der Stimme der Bürger nicht nur Gehör schenken, sondern auch dementsprechend handeln“. Die „Gegner des Rechtsstaats und einer eigenständigen Justiz“, allesamt „begeisterte Anhänger von Amnestien und Begnadigungen für Korrupte“, seien indes bemüht, ein jüngstes Urteil des Verfassungsgerichts (VG) zu ihren Gunsten auszulegen. Tatsächlich hätten die Verfassungshüter mit ihrem Urteil zu den beiden Gesetzesinitiativen zur Umsetzung des Referendumgsergebnisses jedoch lediglich befunden, dass ein Amnestie- und Begnadigungsverbot für Korrupte nicht per Verfassung, sondern per Gesetz verankert werden soll. Die Fraktionen hätten daher mit entsprechenden Lösungen aufzuwarten, zumal das VG das Referendum über die Justiz für gültig befunden habe. Daher werde das Parlament „nie mehr Amnestien und Begnadigungen für Korrupte erlassen können, weil es damit wider den Willen des Souveräns handeln würde“ – das habe ebenfalls das VG festgelegt, erläuterte Johannis.