Minderheitenrechte: UDMR stets zum Dialog bereit

Borbély: „Es gibt durchaus auch die Protestmöglichkeit“

Bukarest/Sfântu Gheorghe (ADZ) - Nach dem Schlagabtausch zwischen dem UDMR-Bürgermeister von Miercurea Ciuc und den rumänischen Behörden über die Nutzung der ungarischen Sprache in den Verwaltungsbehörden des Landes ist die Leitung des Ungarnverbands derzeit bemüht, die gesträubten Gefieder einigermaßen zu glätten: UDMR-Chef Hunor Kelemen verwies am Mittwoch in einer Presseaussendung darauf hin, dass das Recht der Minderheiten, ihre Muttersprache in Lokalverwaltungen zu nutzen, immerhin gesetzlich zugesichert sei.

Seinerseits erläuterte UDMR-Vize  László Borbely auf einer Pressekonferenz, dass Änderungen bzw. zusätzliche Klärungen des Gesetzes 125, welches ab einem bestimmten Anteil der ethnischen Minderheiten an der Lokalbevölkerung ersteren das Recht auf Nutzung ihrer Muttersprache in den Strukturen der Lokalverwaltung einräumt, wünschenswert seien. Der aktuelle Wortlaut des Gesetzes ermögliche allerlei Auslegungen – „wie es den Seiten gerade in den Kram passt“, sagte Borbely.

Der UDMR-Vize unterstrich, dass sich der Verband seit seiner Gründung im Jahr 1990 stets für Verständigung und Dialog ausgesprochen habe, sooft es um die Rechte der ungarischen Minderheit gegangen sei. Allerdings werde er auch mit härteren Bandagen zu kämpfen wissen, falls gegen die Interessen dieser Gemeinschaft – etwa im Zuge der Verwaltungsreform – verstoßen werde.