Neue Steuererleichterungen ab 1. November beschlossen

Reduzierte MwSt., Steuervorteile für Freiberufler

Zu den Bereichen, in denen die von 9 auf 5 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer gelten soll, gehören außer der Hotellerie, der Gastronomie, der Fitness-und Sportzentren auch die Vergnügungsparks.
Archivfoto: Mediafax

Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag per Eilverordnung die Mehrwertsteuer (MwSt.) für die Bereiche der Hotellerie, der Gastronomie, der Fitness-und Sportzentren sowie der Betreibung von Vergnügungs- und Freizeitparks (HoReCa) von 9 auf 5 Prozent gesenkt. Die Kürzung gilt auch für den Verbrauch von Bier in Restaurants und Gaststätten, alle anderen alkoholischen Getränke sind ausgenommen. Die steuerpolitische Änderung soll ab dem 1. November gelten. Des Weiteren wurde eine fünfprozentige Lizenzgebühr abgeschafft, die für den Verbrauch von Thermal- und natürlichem Mineralwasser durch den Betreiber zu entrichten war.

Ebenfalls per Eilverordnung verabschiedete die Regierung einige Vorteile für Einkommenssteuerpflichtige, die ihre Abgaben früher als vorgesehen begleichen. Freiberufler, die im November einen Steuerbescheid für rückständige Zahlungen der Jahre 2014 bis 2017 erhalten und bis zum 15. Dezember zahlen, sollen einen 10-prozentigen Rabatt genießen. Dasselbe gilt für jene, die im Februar 2019 ihren Bescheid bekommen und ihren Verpflichtungen bis zum 31. März 2019 nachkommen und nicht, wie gesetzlich vorgesehen, erst bis zum 30. Juni.