Neuer Gesetzesentwurf zu Lebenspartnerschaften

Bukarest (ADZ) – Der Abgeordnete Ovidiu Raețchi (PNL) hat im Senat einen neuen Gesetzesentwurf zu Lebenspartnerschaften vorgelegt. Dieser beinhaltet unter anderem die juristische Angleichung der Rechte eingetragener Lebenspartnerinnen und -partner an die Verheirateter bezüglich Unterhaltspflicht, Erbschaft, Rentenanspruch, Vorsorgevollmacht, häuslicher Gewalt und Erwerb der Staatsbürgerschaft. Im Unterschied zur Ehe ist die Lebenspartnerschaft unabhängig vom Geschlecht der Partnerinnen und Partner möglich und kann bei einem Notar eingetragen werden. Nicht vorgesehen ist eine Änderung des Nachnamens. Im Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare sollen in Rumänien in Form der eingetragenen Lebenspartnerschaften anerkannt werden.
Beim Sorgerecht für Kinder sind die Auflagen generell streng. Im Gegensatz zu Heterosexuellen bleibt Homosexuellen das Recht auf Adoption weiterhin gänzlich verwehrt – selbst die der Kinder des Partners oder der Partnerin.