Neues Gesetzesprojekt für Wähler im Ausland

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag per Eilverfahren mit 75 Dafür-Stimmen ein neues Gesetzesprojekt angenommen, das die Wahlzeit im Ausland von einem auf drei Tage verlängert. Außerdem sollen die Wahllokale für die Wähler, die bis 21 Uhr in der Warteschlange gestanden sind und ihre Stimme nicht abgeben konnten, bis spätestens Mitternacht geöffnet sein. Eine weitere Änderung des Gesetzes soll die Briefwahl auch bei den Präsidentschaftswahlen möglich machen. Auch ist eine Automatisierung der zusätzlichen Wahllisten vorgesehen, was den Wahlprozess erheblich erleichtern soll. Das Projekt sieht auch vor, dass ein Wähler mehrere Kandidaten wählen darf, dass der Außenminister die Verpflichtung hat, Informationen zur Anzahl der Auslandsrumänen anzufordern, und dass die Wahlkampagnen von den Parteien finanziert werden dürfen, selbst wenn der Kandidat nicht aus den eigenen Reihen kommt. Das Projekt ist inzwischen der Abgeordnetenkammer als entscheidende Kammer weitergereicht worden.