Oberstes Gericht prüft Zulässigkeit der ANI-Revision

Klaus Johannis über zügigen Gerichtstermin „erfreut“

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Oberstes Gericht will heute über die Zulässigkeit der von der Integritätsbehörde ANI eingelegten Revision gegen das Urteil des Appellationsgerichts Karlsburg/Alba Iulia im Fall des Hermannstädter Bürgermeisters, Klaus Johannis, befinden. Das Oberste Gericht gab damit einem Antrag der Integritätsbehörde statt, die erst letzte Tage um die „zügige Festlegung von Gerichtsterminen“ in insgesamt 33 Unvereinbarkeitsfällen „vom Typ RAJA“ (Mehrfachfunktion als amtierender Bürgermeister und Mitglied in der Generalversammlung der Aktionäre des Regionalversorgers für Trink- und Abwasser, RAJA) angesucht hatte. 

Die Karlsburger Gerichtsinstanz hatte bekanntlich letzten Herbst Johannis’ Berufungsverfahren stattgegeben und den ANI-Befund über dessen Unvereinbarkeit kassiert.

Johannis selbst verlautete am Mittwoch in einer Pressemitteilung, „erfreut“ über den schnellen Gerichtstermin vor der Höchstinstanz zu sein, da das Thema seiner angeblichen Unvereinbarkeit von seinen Wettstreitern im Präsidentschaftswahlkampf bereits wiederholt missbräuchlich ausgeschlachtet worden sei. Schon aus „Respekt gegenüber den mehr als zwei Millionen Bürgern“, die seine Kandidatur während der Unterschriftensammlung unterstützt haben, sei ein zügiger Befund des hohen Gerichts in dieser Causa angebracht, hieß es in der Pressemitteilung des ACL-Kandidaten.