Öffnung der Gastronomie und Kultureinrichtungen

Weitere Maßnahmenlockerungen trotz hoher Fallzahlen

Wie der HoReCa-Sektor (Hotels, Restaurants, Cafés) ist auch der Kulturbetrieb von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Obwohl es teilweise kreative Lösungsansätze über eine erweiterte Internetpräsenz gibt, sind Kinos, Theaterhäuser und Kulturinstitute auf Besucher angewiesen. Für viele Kulturschaffende dürfte die an die Corona-Situation adaptierte Wiederöffnung mit reduzierter Zuschauerzahl und Maskenpflicht deshalb ein Lichtblick sein. Symbolfoto: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Restaurants, Cafés, Theaterhäuser und Kinos dürfen ab dem 1. September in Kreisen mit einer kumulativen Corona-Inzidenz von höchstens 1,5 Neuinfektionen pro 1000 Einwohner in 14 Tagen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. Dies teilte Premierminister Ludovic Orban nach einer Regierungssitzung am Donnerstag mit.

Es gelten folgende Auflagen: Beschränkung der Personenzahl in geschlossenen Räumen auf 50 Prozent der Maximalkapazität, bei privaten Veranstaltungen in Innenräumen sind bis zu 50, in Außenbereichen bis zu 100 Personen erlaubt, bei Festivals und anderen Kulturveranstaltungen im Freien darf es maximal 500 Sitzplätze mit je zwei Meter Abstand geben und es besteht Maskenpflicht. Auch bei Drive-In-Events dürfen nur Familien in Gruppen von drei Personen zusammen in einem Auto sitzen.

Die letztendliche Entscheidung über die Öffnung der Gastronomiebetriebe und Kultureinrichtungen obliegt den lokalen Katastrophenschutzämtern, die auch in Kreisen mit hohen Fallzahlen, deren Liste stetig aktualisiert werden soll, die Erlaubnis für die Wiederöffnung in Ortschaften mit niedriger Inzidenz geben könnten.