Parlamentsausschüsse billigen milliardenschwere Lohnerhöhungen

Regierungschef warnt vor Schieflage „wie 2010“

Die Regierung ficht den von der Gewerkschaft Sanitas ausgerufenen unbefristeten Streik vor Gericht an: Wie das Gesundheitsministerium bekanntgab, bestehen erhebliche Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des Arbeitnehmerprotests – so etwa sollen die Gewerkschaftler u. a. gegen die geltenden Regelungen im Bereich des sozialen Dialogs verstoßen haben. Daher müsse als erstes ein Gericht über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit des Protests befinden, teilte das Gesundheitsressort mit. Sanitas-Vizechef Marius Sepi verlautete am Dienstagmorgen nichtsdestotrotz, dass die rund 80.000 Streikenden im Gesundheitswesen ihre Arbeit bloß nach der Verabschiedung der geforderten Lohnaufstockungen durch das Parlament wiederaufnehmen werden.
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Bukarest (ADZ) - Die Ausschüsse für Arbeit und Haushalt des Unterhauses haben am Montag beschlossen, durch Änderungen eines Regierungserlasses den Lohnforderungen der streikenden Sanitas-Gewerkschaftler nachzukommen, zudem allen Mitarbeitern der staatlichen Krankenkasse eine Lohnaufstockung um 25 Prozent ab Dezember 2016 sowie allen im Lehrwesen Beschäftigten eine Lohnerhöhung um 15 Prozent zum 1. Januar 2017 zu gewähren. Weitere Gehaltsanhebungen stehen auch bei den Sozialhilfe-Mitarbeitern an. Die Änderungen sollen schon kommende Woche vom Parlament verabschiedet werden.

Die milliardenschweren Lohnerhöhungen wurden von der PSD und dem UDMR getragen; die Liberalen sprachen von einem „Stimmenkauf“ und verließen die Ausschüsse noch vor der Abstimmung. Arbeitsminister Dragos Pîslaru bezifferte das Loch, das der Geldsegen in den Haushalt reißt, auf 3 bis 4 Milliarden Lei, und stellte klar, dass „jener, der den neuen Etat erarbeitet, bei dem Defizit den Nobelpreis verdient“. Premier Dacian Cioloș warnte am Dienstag eindringlich vor einer Schieflage „wie im Jahre 2010“: Das Parlament habe in den vergangenen Monaten Gehaltsanhebungen von rund 9 Milliarden Lei bzw. einem BIP-Prozent gebilligt – wenn die Legislative nicht „bedacht“ handele, werde ihr Vorgehen ausufernde Defizite oder zurückgefahrene Investitionen aus öffentlicher Hand zur Folge haben.