PNL: Gesetzentwurf für Verfassungsänderung

Vorhaben gilt Umsetzung des Justiz-Referendums

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Bukarest (ADZ) - Die oppositionellen Liberalen haben einen Gesetzesentwurf zur Verfassungsänderung im Sinne der Umsetzung des Referendums über die Justiz erarbeitet, dessen beide Fragen die rumänischen Wähler am 26. Mai bekanntlich mit überwältigender Mehrheit bejaht hatten.

Das Gesetzesprojekt visiert zum einen die Verankerung der beim Referendum angesprochenen beiden Verbote: Zur Verankerung des Verbots einer Amnestie und/oder Begnadigung für rechtskräftig wegen Korruptionsdelikten Verurteilte werden Änderungen mehrerer Verfassungsartikel vorgeschlagen, während das Verbot von Eilerlassen der Regierung nicht nur den gesamten Justizbereich, einschließlich Vollzug, sondern auch den Rechnungshof betreffen soll. Eilverordnungen der Regierung sollen künftig nicht nur vom Ombudsmann für Bürgerrechte, sondern auch vom Staatsoberhaupt, dem Obersten Gericht, 50 Abgeordneten oder 25 Senatoren beim Verfassungsgericht angefochten werden können. Die Vorschläge der PNL betreffen zudem auch das Bürgerbegehren „Ohne Straffällige in öffentlichen Ämtern“, wobei Änderungen der Art. 37 und 38 der Verfassung vorgeschlagen werden, damit das Verbot auch Europaabgeordnete einschließt.