Predoius Pläne zur Novellierung der Justizreform der PSD

Erste Vorschläge betreffen Justizgesetze, nicht das Strafrecht

Bukarest (ADZ) – Das Justizministerium unter Ressortminister Cătălin Predoiu (PNL) hat die Vorschläge zur Novellierung der hochumstrittenen Justizreform der PSD auf seiner Homepage veröffentlicht – sie stehen damit ab sofort zur öffentlichen Debatte, die ein halbes Jahr bzw. bis Ende März 2021 dauern soll.

Die ersten Novellierungspläne des Justizministeriums betreffen nicht das Strafrecht, sondern die drei wesentlichen Justizgesetze – Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassung und Justizratsgesetz –, die die PSD radikal geändert hatte, um die Gewaltenteilung nach Strich und Faden auszuhebeln. Predoius Vorschläge sehen u.a. die Auflösung der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) vor, des Weiteren eine von drei auf vier Jahre verlängerte Amtszeit der Chefankläger der drei Staatsanwaltschaften (Generalstaatsanwaltschaft, DNA und DIICOT), sodann ein neues Auswahlverfahren der Mitglieder des Justizrates sowie eine neue Arbeitsweise des CSM (ordentliche und außerordentliche Sitzungen).

Die von der PSD aus der Taufe gehobene Frühverrentung von Richtern und Staatsanwälten (nach kaum 25 Dienstjahren) soll abgeschafft und andererseits das Mindestdienstalter für leitende Staatsanwälte von 15 auf 12 Jahre gesenkt werden, um auch jüngeren Ermittlern den Zugang zu Leitungsämtern zu ermöglichen. Die von der PSD erheblich beschnittene Befugnis des Staatsoberhauptes, Vorschläge des Justizministers abzulehnen, soll nun wiederhergestellt werden. Ihrerseits sollen Chefankläger, die abgesetzt werden, künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Abberufung vor einem Verwaltungsgericht anfechten zu können – eine direkte Konsequenz des EuGH-Urteils in der Causa Kövesi gegen Rumänien.