Problematische Umsetzung der Geldwäscherichtlinie

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Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag als erste Parlamentskammer ein Gesetzesprojekt zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (2015/849) angenommen. Laut der jetzigen Form des Gesetzesprojektes sollen u. a. Inhaberaktien – leicht übertragbare Aktien, bei welchen der Inhaber der Gesellschaft nicht bekannt ist – ganz aus der rumänischen Gesetzgebung verschwinden. Unternehmen, die bisher Inhaberaktien ausgegeben haben, soll ein Zeitraum von 18 Monaten gewährleistet werden, um diese in Namensaktien umzuwandeln.

Die EU-Richtlinie sieht für Finanzakteure zusätzliche Anforderungen bei Geschäftsbeziehung mit „politisch exponierten Personen“ – hohe Amtsträger verschiedener Bereiche – vor, Anforderungen, die „präventiver, nicht strafrechtlicher Art“ sein sollten. Der Senat hat diese Auflagen mit der Bemerkung, dass weitere Ergänzungen nötig sind, gänzlich aus dem Gesetzesprojekt entfernt. Beobachter sehen dadurch die Gefahr einer Sanktionierung Rumäniens beim Europäischen Gerichtshof gegeben.