Regelungen für rumänische Staatsbürger nach dem Brexit

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Bukarest (ADZ) – Nach dem heutigen Brexit wird sich für Rumänen, die nach Großbritannien reisen wollen oder dort leben, zunächst kaum etwas ändern. Bis Ende dieses Jahres kann das Land mit Personalausweis oder Reisepass besucht werden. Der rumänische Botschafter in Großbritannien, Dan Mihalache, rät jenen, die sich in England niederlassen wollen, online einen Daueraufenthalt („settled“) oder einen einstweiligen Daueraufenthalt („pre-settled“) zu beantragen, die beide normale Bürgerrechte wie Ein- und Ausreise, Möglichkeit auf Studium, Arbeit, Sozialhilfe- und Rentenbeantragung mit sich bringen. Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts im Königreich wird automatisch der Daueraufenthalt zugeteilt. Botschafter Dan Mihalache erklärte, noch nie von einer Abweisung solch eines Antrags gehört zu haben, immerhin sind es über 437.000 Rumänen, die den Daueraufenthalt erhalten haben und nach den Polen die zweitgrößte Minderheit Englands bilden.