Regierung will die Vertrauensfrage zum Arbeitsgesetzbuch stellen

Gewerkschaften drohen mit Protesten und Generalstreik

Bukarest (ADZ) - Ein Punkt, der die besondere Unzufriedenheit der Gewerkschaften hervorgerufen hat, ist die Entfernung der Bestimmungen über den kollektiven Arbeitsvertrag aus dem neuen Arbeitsgesetzbuch. Dazu äußerte jetzt Premier Emil Boc, dass das Gesetz über den kollektiven Arbeitsvertrag gültig bleibe. Die Angelegenheit würde im neuen Arbeitsgesetzbuch nicht behandelt. Man würde später ein gesondertes Gesetz dazu erlassen.

Unter den Vorzügen des neuen Arbeitsgesetzbuchs nannte Emil Boc wieder die Tatsache, dass dadurch der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet würde. Die Bürger könnten somit leichter einen Arbeitsplatz finden.

Was die befristeten Arbeitsverträge betrifft, sind die Gewerkschaften damit unzufrieden, dass die Regierung deren Dauer von 24 Monaten auf 36 Monate verlängert hat. Emil Boc erklärte jedoch, dass diese Maßnahme notwendig gewesen sei, um z. B. den Zugang zu europäischen Fonds zu erleichtern. Derartige Projekte hätten eine Dauer von drei Jahren und dafür brauche man Angestellte.
Emil Boc wiederholte seine Überlegung, dass die Regierung zum neuen Arbeitsgesetzbuch die Vertrauensfrage stellen könne.

Die Angelegenheit müsse jedoch noch einmal in der Regierungskoalition und ihren Parlamentsfraktionen besprochen werden. Das Thema wurde zuerst mit der Fraktion der Minderheiten besprochen, die gegenwärtig 17 Mitglieder zählt. Der Sprecher der Fraktion, Varujan Pambuccian, äußerte im Gespräch mit Premier Emil Boc, dass diese Fraktion es vorziehen würde, wenn das Arbeitsgesetzbuch Artikel für Artikel im Parlament erörtert wird. Im Falle der Vertrauensfrage jedoch würde die Fraktion – wie immer in solchen Fällen – an der Seite der Regierung stehen.

Die Opposition zählt wieder einmal die Stimmen, um die Regierung vielleicht bei dieser Gelegenheit doch zu Fall zu bringen.

Die Gewerkschaften drohen fürs Erste mit Protesten vor den Präfekturen. An dem Tag, an dem das Arbeitsgesetzbuch zum Präsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet wird, würde man den Generalstreik ausrufen. „Nur noch das fehlt uns“, kommentierte dazu ein Vertreter der Arbeitgeber.