„Revolution“: Iliescu, Roman und Voican droht Anklage

Augustin Lazăr beantragt Aufnahme der Strafermittlungen

Armee und Demonstranten im Dezember 1989 auf den Straßen Bukarests
Archivfoto: Wikimedia Commons/Denoel Paris

Bukarest (ADZ) – Im Endlos-Verfahren betreffend die blutige Wende von 1989 hat Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr am Montag bei Staatschef Klaus Johannis die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen drei Schlüsselfiguren der sogenannten „Revolution“, nämlich Ion Iliescu, Petre Roman und Gelu Voican-Voiculescu, beantragt.

Den drei werden angesichts der mehr als 1000 Todesopfer nach der Flucht des Diktators Nicolae Ceaușescu Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Laut ermittelnden Militärstaatsanwälten war die sogenannte „Revolution“ de facto ein Staatsstreich, wobei nach dem 22. Dezember eine „militärische Diversion“ stieg: Mit der tagelangen Bekämpfung angeblicher „Terroristen“ zogen Iliescu als damaliger Chef der „Front zur Nationalen Rettung“ (FSN), Roman als frisch ernannter Premierminister und Voican als dessen Stellvertreter ein Ablenkungsmanöver durch, das insgesamt 1104 Menschenleben forderte.

Petre Roman erklärte sich am Montag „empört“ ob der ihm drohenden strafrechtlichen Konsequenzen. Er sei als „Revolutionär“ jener Tage selbst Zielscheibe und in keiner Weise in Verschwörungen verstrickt gewesen, so der heute 71-Jährige.