Schutzmaßnahmen zum Schulbeginn erlassen

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Bukarest (ADZ) - Bis zum 10. September müssen Bildungseinrichtungen festlegen, ob der Unterricht im kommenden Semester als Präsenzlehre, online oder in hybrider Form stattfindet. Im ersten Fall müssen verschiedene Schutzmaßnahmen eingehalten werden – am Dienstag unterzeichnete Gesundheitsminister Nelu Tătaru einen diesbezüglichen Erlass, der etwa Maskenpflicht, gestaffeltes Betreten des Gebäudes oder regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten vorsieht. In der ersten Stunde soll der Gesundheitszustand der Schüler überprüft werden – was in Anbetracht der landesweit nur 1300 Schulärzte eine Herausforderung darstellt: Auf einen Arzt kommen 2000 Kinder, vor allem im ländlichen Raum herrscht Mangel.

Bildungsministerin Monica Anisie erklärte, dass im Falle der hybriden Unterrichtsform jeweils die Hälfte einer Klasse dem Unterricht online folgen würde. Für Fragen zum Schulbeginn würde außerdem eine telefonische Beratungsstelle eingerichtet.