Selbstbeteiligung in Privat-Spitälern neu geregelt

Gewerkschaften sehen Risiken für Geringverdiener

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Bukarest (ADZ) – Private Spitäler, die einen Vertrag mit der öffentlichen Krankenkasse (CNAS) abgeschlossen haben, werden ab dem 1. Juli laufenden Jahres für Krankenhausaufenthalte zusätzlich zu der durch die Krankenkasse vergüteten Summe eine Selbstbeteiligung von Patienten verrechnen können. Die Bedingungen hierfür sollen zunächst eine schriftliche Zusage der versicherten Person, eine Schätzung der Zusatzkosten durch den Dienstleister sowie eine Endabrechnung bei der Entlassung sein. Dies geht aus einem am Samstag verabschiedeten Regierungsbeschluss, der zunächst bis Ende 2022 gilt, hervor. 

Die Maßnahme, die kürzlich in einem Entwurf für eine Eilverordnung zur Debatte stand, wurde von Gewerkschaften kritisiert: Es bestehe das Risiko, dass die Unterfinanzierung des öffentlichen Gesundheitssystems, auf welches Krankenversicherte mit geringen Einkommen weiter angewiesen bleiben, verschärft werde und der Zugang zu privaten medizinischen Leistungen Gutverdienenden vorenthalten bleibe. CNAS-Vorsitzender Adrian Gheorghe hatte seinerseits erklärt, die Regelung würde „Transparenz und Berechenbarkeit“ sowie den Wettbewerb zum Vorteil von Versicherten erhöhen.