Senat billigt das Gesetz über Parlamentswahlen

Plätze für die 18 Minderheiten sind gesichert

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem es ein Einvernehmen zwischen der PSD und der PNL im Ausschuss für das Wahlgesetzbuch gegeben hat, wurde Mittwoch im Plenum des Senats das Gesetz über die Parlamentswahlen in zehn Minuten gebilligt.

Es soll schon für die Wahlen, die 2016 anstehen, gültig sein und die wichtigste Bestimmung des Gesetztes ist die Rückkehr zur Listenwahl. Die Zahl der Abgeordneten wird 330 betragen, einschließlich der 18 Vertreter der nationalen Minderheiten, die Zahl der Senatoren 134. Die Vertreter der Auslandsrumänen bleibt auf sechs Parlamentsmitglieder beschränkt: vier Abgeordnete und zwei Senatoren. Senator Puiu Haşoti äußerte sich zu der Angelegenheit der Einführung eines Einkammerparlaments mit 300 Mitgliedern: Das sei eine „falsche Diskussion“ gewesen, die der damalige Präsident Traian B²sescu ausgelöst habe, in der „illusorischen Annahme“, dass dadurch die Politikerklasse verjüngt werden könne. Das sei sowieso geschehen, das heutige Parlament sei um zehn Jahre jünger als das von 2004.

Die umstrittene Briefwahl betreffend sieht das Gesetz für den Fall, dass diese nicht eingeführt wird, vor, dass im Ausland in jeder Ortschaft, wo mindestens 100 rumänische Staatsbürger ihren Wohnsitz haben, ein Wahllokal eingerichtet wird. 48 Stunden vor den Wahlen dürfen keine öffentlichen Kommentare mehr dazu erfolgen. Das Gesetz kommt jetzt in die Abgeordnetenkammer.