Senat schmettert Eilerlass bezüglich Neuwahlen ab

Die Eilverordnung der Regierung ist wesentlich für den Wahlablauf

Bukarest (ADZ) - Der Senat, in dem die PSD nach wie vor eine bequeme Mehrheit hält, hat am Mittwoch die am Vorabend ihrer Abwahl verabschiedete Eilverordnung der liberalen Regierung über vorgezogene Neuwahlen abgeschmettert.
Man werde dafür sorgen, dass der Erlass auch in der entscheidenden Kammer bzw. im Unterhaus durchfalle, sagte PSD-Interimschef Marcel Ciolacu, amtierender Präsident der Abgeordnetenkammer, anschließend.

Für die geschäftsführend regierenden Liberalen deutet sich damit eine weitere schmerzhafte Niederlage an: Der Eilerlass ist nämlich wesentlich für den organisatorischen Ablauf der Parlamentswahlen im Allgemeinen und der vorgezogenen Neuwahlen im Besonderen; ohne besagte Verordnung werden Neuwahlen im Juni im Grunde unmöglich. Der Eilerlass sieht u. a. vor, dass die im Ausland wohnhaften rumänischen Wähler, wie schon bei der Präsidentschaftswahl 2019, drei Tage lang abstimmen können, vor allem aber kürzt er die Frist bis zum anstehenden Urnengang: Laut geltendem Recht muss ein Wahltermin mindestens 90 Tage vor dem Urnengang feststehen, der Eilerlass hatte diese Frist jedoch auf 50 Tage herabgesetzt, um Neuwahlen im Juni zu ermöglichen. Darüber hinaus räumt der Eilerlass allen Wählern, die sich am Wahltag nicht im Wahlort ihres Wohnsitzes befinden, die Möglichkeit ein, bei jedem Wahllokal im Land ihre Stimme abzugeben – eine Regelung, gegen die vor allem der UMDR Sturm läuft.

Der designierte Regierungschef Ludovic Orban sagte in einer ersten Reaktion, dass es im Senat eine Gruppe von „PSD-Ultras“ gebe, denen „jede Vernunft“ abhanden gekommen sei. Sollte der Eilerlass auch im Unterhaus durchfallen, werde seine Partei das Verfassungsgericht anrufen, da sämtliche Neuregelungen „eindeutig zugunsten der Wähler“ seien.