Soli-Steuer von Petrom notfalls eintreiben

ANAF stellt Zwangsvollstreckung in Aussicht

Bukarest (ADZ) – Die Steuerbehörden rasseln im Streit um die Überbesteuerung der Konjunkturgewinne bei Petrom laut mit den Säbeln. Nachdem der Wiener Mutterkonzern OMV ankündigte, möglicherweise nicht unter die neuen rumänischen Steuervorschriften zu fallen, drohte ANAF-Chef Lucian Heiuș bei Antena 3 im Notfall mit einem Steuerbescheid und dann einer Zwangsvollstreckung gegen Petrom, sollte die Firma die Bezahlung verweigern. Der Fiskus werde allerdings zunächst nicht nur bei Petrom, sondern bei allen betroffenen Unternehmen gründlichst prüfen, ob sie mehr als 75% ihrer Umsätze in den vorgesehen Bereichen erwirtschaften, fügte Heiuș später bei Digi 24 hinzu. Sodann werde kontrolliert, wie die Solidaritätssteuer berechnet und bezahlt wird. Ob die Petrom eine solche Steuer schulde, vermochte Heiuș dann doch nicht klar zu sagen: Man werde das in maximal zwei Wochen eruieren, sagte er. 

Nach einer im Dezember verabschiedeten Notverordnung, die eine entsprechende EU-Regelung umsetzt, sollen Unternehmen aus den Branchen Kohle, Öl und Gas zeitweilig mit einer Extra-Steuer von 60% auf den Profit belegt werden, der 20% der durchschnittlichen Gewinne zwischen 2018 und 2021 übersteigt.