„Split VAT“ wohl nur für Firmen mit Staatsaufträgen

Bukarest (ADZ) - Die Senatskommission für Finanz- und Haushaltsangelegenheiten hat am Dienstag den Gesetzentwurf über das System getrennter Umsatzsteuerkonten (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuerkonten) – das sogenannte „Split VAT“ (siehe ADZ vom 8. September 2017) – mit wichtigen Änderungen angenommen.
Getrennte Mehrwertsteuerkonten werden demnach beginnend mit kommendem Jahr lediglich für Staatsunternehmen sowie Unternehmen, welche Geschäfte mit dem Staat abwickeln, verpflichtend. Für alle anderen juristischen Personen wird das System erst ab 2019 obligatorisch, allerdings nur, wenn es sich bewährt. Weiter folgen eine Debatte sowie das Votum im Senat, anschließend wird das Gesetz an die Abgeordnetenkammer geschickt, wo die ausschlaggebende Abstimmung stattfindet. Gegen die Maßnahme hatten sich in den vergangenen Wochen wiederholt Unternehmensvertreter ausgesprochen.