SRI legt Übereinkunft mit Staatsanwaltschaft offen

Geheimdienst beschloss 2009 Zusammenarbeit

Bukarest (ADZ) – Der Inlandsgeheimdienst SRI hat Ende vergangener Woche das 2009 mit der Generalstaatsanwaltschaft geschlossene Kooperationsabkommen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auf achtzehn nun öffentlich abrufbaren Seiten wird dessen künftige Zusammenarbeit mit den Chefermittlern und den ihnen formell unterstellten Strukturen wie der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsvergehen (DNA) und der Direktion zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT) festgehalten. Aus den Reihen der Regierungskoalition waren zuvor Rufe nach deren Veröffentlichung laut geworden.

SRI-Pressesprecher Ovidiu Marincea hatte bereits vor der Veröffentlichung angekündigt, dass die Dokumente keinerlei Überraschung bereithalten würden – alle Maßnahmen hätten sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegt. Seit 2016 sei das Kooperationsabkommen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts unwirksam.

Neben dem gegenseitigen Austausch relevanter Informationen beschränkte sich die Zusammenarbeit zwischen SRI und DNA laut Protokoll auf eine technische Kooperation: Die Übermittlung von Abhörsignalen oblag demnach dem SRI, deren Auswertung der DNA.