Staatschef fertigt Änderungen der Strafprozessordnung aus

Urteilsfällung nur noch mit -begründung

Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch die jüngst vom Parlament verabschiedeten Änderungen der Strafprozessordnung ausgefertigt, die infolge eines Urteils des Verfassungsgerichts zwingend geworden waren. Die Änderungen sehen vor, dass Strafgerichte ihre Urteile spätestens 120 Tage nach den gestiegenen Schlussverhandlungen und -plädoyers zu fällen und am gleichen Tag auch die Begründung des Richterspruchs bekannt zu geben haben. Prinzipiell haben aufgrund der novellierten Strafprozessordnung Urteile künftig binnen 60 Tagen gefällt zu werden, die Frist kann allerdings aus „äußerst triftigen Gründen“ verdoppelt bzw. auf 120 Tage verlängert werden.

Die Änderungen der Strafprozessordnung waren unabdingbar geworden, nachdem das Verfassungsgericht Anfang April einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit stattgegeben und befunden hatte, dass rechtskräftige Urteile in Strafprozessen künftig von der Urteilsbegründung des Spruchkörpers begleitet werden müssen. Die Umsetzung eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids, etwa im Sinne eines Haftantritts, sei ohne die einschlägige Urteilsbegründung verfassungswidrig, so die Verfassungshüter.