Staatschef gewinnt erstinstanzlich Prozess gegen CNCD

Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat den Prozess gegen den Antidiskriminierungsrat (CNCD) erstinstanzlich gewonnen: Das Berufungsgericht Bukarest ließ am Mittwoch seine Klage gegen den Beschluss des CNCD aus dem Jahr 2018 zu und kassierte die 2000-Lei-Geldstrafe, die das Gremium dem Staatsoberhaupt wegen dessen vermeintlich diskriminierender Aussage über „Straffällige, die die DNA zu diskreditieren versuchen“, aufgebrummt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der CNCD kann dagegen berufen.