Staatschef will „keine Rückschritte bei der Korruptionsbekämpfung“ hinnehmen

Johannis verreißt „besorgniserregende“ Eilverordnung der Regierung

Staatschef Klaus Johannis beteiligte sich in Brüssel am EU-Gipfel mit Beratungen zum Brexit, am 12. Asien-Europa-Gipfel (Asem) und am Euro-Gipfel.
Foto: Präsidentschaft

Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Rande des EU-Gipfels zum Brexit den „besorgniserregenden“ Eilerlass 92 der Regierung betreffend die drei großen Staatsanwaltschaften scharf kritisiert und hervorgehoben, dass Justizminister Tudorel Toader „über Nacht“ neue Kriterien für deren Ermittler eingeführt hat.

Kein Gesetz und kein Eilerlass könne rückwirkend gelten; da es deswegen jedoch bereits mehrere Anträge an den Ombudsmann zwecks Verfassungsbeschwerde gebe, werde er vorerst abwarten, um zu sehen, „was passiert“, sagte das Staatsoberhaupt am Donnerstag den in Brüssel anwesenden rumänischen Reportern.

Bezüglich der vom Justizminister vorgeschlagenen Kandidatin für das Amt der Chefermittlerin der Antikorruptionsbehörde DNA, Adina Florea, verwies Johannis darauf, dass diese vom Magistraturrat (CSM) abgelehnt wurde, noch dazu anhand von Gründen, die „uns allen zu denken geben sollten“. Er werde nicht hinnehmen, „dass es bei der Korruptionsbekämpfung zu Rückschritten kommt“, stellte der Statschef klar.

Justizminister Toader schoss prompt zurück: Der Präsident werde sich sicherlich noch an das Urteil der Verfassungsgerichts erinnern, das in puncto Ernennungs- und Aberrufungsverfahren der leitenden Staatsanwälte „die Befugnisse des Justizministers und des Staatsoberhauptes klar getrennt und festgelegt hat“.

Die Anwärterin auf den DNA-Chef-Posten, der der CSM bekanntlich „schwache Analyse- und Synthesefähigkeiten“ sowie „Synkopen hinsichtlich Ehrlichkeit und Unparteilichkeit“ bescheinigt hatte, scheint indes selbst nicht mehr an ihre Ernennung zu glauben: Laut Presse hat Florea sich inzwischen auch für einen Posten bei der neu einzurichtenden Sonderermittlungsbehörde gegen Magistraten beworben.