Steueraufsichtsbehörde mit weniger Mitgliedern

Ausgleichszahlungen werden zu 85 Prozent besteuert

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat Dienstag eine Eilverordnung verabschiedet, wodurch die Zahl der Mitglieder des Rats zur Steuerbeaufsichtigung (ASF) von 17 auf elf herabgesetzt wird. Diese neue Behörde war erst kürzlich gegründet worden durch die Zusammenlegung von drei Institutionen zur Überwachung der Versicherungen (CSA), der Wertpapiere (CNVM) und des Systems der Privatrenten (CSSPP). Vorsitzender von ASF ist Dan Ruşanu, erster stellvertretender Vorsitzender Daniel Dăianu. Dieser erklärte auch, dass die Herabsetzung der Mitgliederzahl des Steueraufsichtsrats (ASF) sinnvoll sei. In Europa würde es keine ähnliche Institution mit einer so hohen Anzahl von Mitgliedern geben.

Der Regierungsbeschluss sieht desgleichen vor, dass ASF 80 Prozent des Überschusses seines Einnahmen- und Ausgabenbudgets am Jahresende an den Staatshaushalt abführt. Dieselbe Verfügung gilt schon seit Jahren für die Nationalbank Rumäniens (BNR), die sich selber finanziert. In der Eilverordnung wird auch bestimmt, dass eine Steuer von 85 Prozent auf den Ausgleich erhoben wird, den die freigestellten Mitglieder der drei zusammengelegten Behörden erhalten. In drei Fällen wurden diese Kompensationen schon bezahlt, je 230.000 Euro pro Person. Das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daniel Dăianu erklärte, dass seit dem 29. April 2013 keine derartigen Zahlungen mehr vorgenommen wurden.