Streit Băsescu-Ponta kommt vor das Verfassungsgericht

Präsident sieht Verletzung seiner verfassungsmäßigen Befugnisse

Symbolbild: sxc.hu

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Am 20. Juni richtete das Präsidialamt an das Kabinett des Premierministers ein Schreiben, in dem darauf verwiesen wird, dass die Anwesenheit des Premiers beim Europäischen Rat in Brüssel „vom Rechtsstandpunkt der Aneignung von verfassungsmäßigen Befugnissen des Präsidenten durch den Premier gleichkommen würde.“ Der Präsident hat sich demnach gestern ans Verfassungsgericht gewendet, in dessen Aufgabenbereich es gehört, Rechtskonflikte zwischen diesen Institutionen zu klären.

Dieses Schreiben ist einen Tag darauf eingetroffen, nachdem das Außenministerium die Liste mit der rumänischen Delegation – Premier Victor Ponta, Europaminister Leonard Orban und Außenminister Andrei Marga – nach Brüssel weitergeleitet hatte. Diese Liste hatte die Regierung ans Außenministerium geschickt. Andererseits verneint Andrei Marga jetzt, dass auch vom Präsidialamt eine Liste gekommen wäre. Auf den Vorwurf, dass auf der Liste, die nach Brüssel geschickt wurde, die Unterschrift des Präsidenten fehle – die laut Vorschrift vorhanden sein müsste – erwiderte Andrei Marga, die „verpflichtende Erklärung“ des Parlaments würde diese Unterschrift wettmachen.

Bis zum Gipfel in Brüssel (28. - 29. Juni) sind nur noch wenige Tage. Dazu die originelle Erklärung des Außenministers: „Letzten Endes wird man an Ort und Stelle sehen, wer Rumänien vertritt“.