Turcan: Neuwahlen nur bis zum 28. Juni möglich

PNL: Stimmenthaltung bei Vertrauensabstimmung

Bukarest (ADZ) - Die kommissarische Vizepremierministerin Raluca Turcan (PNL) hat am Donnerstag erläutert, dass die angestrebten vorgezogenen Neuwahlen verfassungsgemäß bis „spätestens dem 28. Juni“ stattfinden müssen, sofern sie mehr oder minder zeitgleich mit der regulären Kommunalwahl angesetzt werden sollen. Die Amtszeit der 2016 gewählten Kommunalpolitiker laufe am 28. Juni aus, bis dahin müssten die Kommunalwahlen folglich durchgeführt werden und „entweder zeitgleich oder aber eine Woche davor/danach“ auch die vorverlegten Neuwahlen, sagte Turcan. Der Vizepremierministerin zufolge kommt als Wahltermin der Zeitraum „14. Mai – 28. Juni“ in Frage, wobei allerdings auch den Feiertagen in dieser Periode Rechnung getragen werden müsse.

Bezüglich der auf den 24. Februar angesetzten Vertrauensabstimmung über die Regierung Orban II sagte Turcan, dass die Liberale Partei beschlossen habe, „nicht gegen die eigene Regierung zu stimmen, bloß um Neuwahlen anstoßen zu können“. Vielmehr werde man sich „am Votum nicht beteiligen bzw. sich mit anderen Worten der Stimme enthalten“. Im Saal anwesend werde man auf jeden Fall sein, fügte Turcan hinzu.