Urteil: Fortbestehen der SIIJ „nicht gerechtfertigt“

Berufungsgericht Pitești erkennt SIIJ nicht mehr an

Pitești (ADZ) – Das Berufungsgericht Pitești hat am Montag die Existenz der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) de facto per rechtskräftigem Urteil aberkannt, nachdem deren Auflösung bis dato von den Koalitionspolitikern immer wieder hinausgezögert worden war.

Konkret befand eine Instanz des Berufungsgerichts Pitești, dass das Fortbestehen der Behörde nach dem einschlägigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Mai weder möglich noch gerechtfertigt ist. Die Piteștier Instanz hatte in einem Rechtsstreit zwischen einem Eigentümer-Verein und einem Justizbeamten befinden müssen, weswegen das anstehende Ermittlungsverfahren eigentlich der SIIJ zugefallen wäre. Doch befanden die Piteștier Richter, dass das Verfahren einer anderen Ermittlungsbehörde zustehe, da es die SIIJ nach dem EuGH-Urteil de facto nicht mehr gibt.

Die frühere Justizministerin Ana Birchall, die infolge der einschlägigen CVM-Empfehlungen der EU-Kommission als erste Ressortministerin die Auflösung der umstrittenen Behörde vorgeschlagen hatte, stellte wenig später bei Facebook klar, dass es „die SIIJ infolge des heutigen Urteils de facto nicht mehr gibt“.