Urteilsbegründung im Fall Năstase: Großkorruption

Ex-Premier war Hauptnutznießer und Drahtzieher

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Oberstes Gericht hat am Montag die Urteilsbegründung in der Causa „Qualitätstrophäe“ veröffentlicht, in der der frühere Premier Adrian Năstase zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. In der mehr als 400 Seiten langen Urteilsbegründung wird aufgezeigt, dass es sich dabei um einen „Fall von Großkorruption auf allerhöchster Ebene“ handelte.

Năstase sei zurzeit des Tathergangs „amtierender Ministerpräsident sowie Vorsitzender der wichtigsten Partei“ des Landes und damit „einer der hochrangigsten Vertreter der politischen Klasse“ Rumäniens gewesen. In dem Fall sei es um weit mehr als nur illegale Parteienfinanzierung gegangen, da Năstase „Hauptnutznießer und Drahtzieher zugleich“ gewesen sei und sich „das Vierfache der formell angeführten Geldmittel für seinen Präsidialwahlkampf gesichert“ hatte.

Năstases Anwalt Lucian Bolcaş beanstandete daraufhin, die hohe Instanz habe sich allzu lange Zeit mit der Veröffentlichung ihrer Urteilsbegründung gelassen: Das Oberste Gericht habe die Begründung erst nach fünf Monaten bekannt gegeben, Năstases Anwaltsteam bliebe folglich nur vier Wochen Zeit, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Doch zeigte sich Bolcaş überzeugt, dass Năstase noch im Dezember freikommt – der Verurteilte sei in der Haft „journalistisch tätig“, derlei „besondere Tätigkeiten“ müssten zur Verkürzung der Strafe führen.