Venedig-Kommission mit Klärungen zu Erlass 13

Keine „finanzielle Schwelle“ bei Amtsmissbrauch

Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als „Venedig-Kommission“, hat auf Anfrage der Tageszeitung „Adevărul“ erläutert, dass die Interpretation der Kommissionsempfehlung, auf der u. a. der umstrittene und nach heftigen Protesten zurückgenommene Eilerlass 13 der Regierung Grindeanu beruhte, eine fehlerhafte ist. Besonders die durch Amtsträger bei Straftaten nicht zu überschreitende „Schwelle“ steht hierbei im Fokus: 2013 habe die Kommission in der Tat von durch Amtsmissbrauch entstehenden Schäden gesprochen, bei deren Schwere auf eine bestimmte Schwelle zu achten sei. Mit dem Terminus habe man jedoch Art und Schwere des Vergehens gemeint, keineswegs die Höhe eines finanziellen Schadens, so Kommissionssprecher Panos Kakaviatos. Ex-Justizminister Florin Iordache, der Urheber des Eilerlasses 13, und auch das Verfassungsgericht hatten bisher indes wiederholt auf die angeblich von der „Venedig-Kommission“ geforderte Schwelle verwiesen und diese stets als Obergrenze für finanzielle Schäden interpretiert. Diese Deutung hätte Anfang des Jahres letztendlich durch den Erlass 13 Rechtsgültigkeit erlangen sollen.