Venedig-Kommission zu Staatskrise im Sommer

Gremium gibt verfassungsrechtliche Empfehlungen ab

Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats,  bekannt als „Venedig-Kommission“, stellt in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht über die Staatskrise vom Sommer klar, dass die Einschränkung der Befugnisse des Verfassungsgerichts, die Absetzung der beiden Kammerpräsidenten sowie des Ombudsmannes, die Verfahrensänderungen beim Volksentscheid und das gegen den Staatspräsidenten eingeleitete Amtsenthebungsverfahren „aus verfassungsrechtlicher und staatsrechtlicher Sicht problematisch“ seien.
Das Dokument spricht sich für eine Verfassungsreform aus, die die Kompetenzen des Staatspräsidenten und des Premierministers vor allem im Bereich der Außenpolitik und der Beziehungen zur EU klar umreißt. Die Kommission zeigt sich über die häufige Anwendung der Eilverordnungen seitens der gegenwärtigen aber auch der Vorläuferregierungen besorgt und empfiehlt dringend die Einstellung dieser Vorgangsweise. Die Venedig-Kommission wurde im Juli von Victor Ponta angerufen, um festzustellen, ob die Maßnahmen der Regierung und des Parlaments mit der Verfassung und den staatsrechtlichen Prinzipien vereinbar sind.