Verfassungsgericht kassiert Strafrechtsnovelle zum zweiten Mal

Opposition fordert umgehende Rücknahme beider Gesetzestexte

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Montag die von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit vorgenommenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zum zweiten Mal kassiert, und zwar insgesamt. Das einstimmige Urteil erfolgte nach siebenmaligem Aufschub. In der Kurzfassung ihrer Urteilsbegründung hoben die neun Verfassungshüter hervor, dass die Änderungen des Strafrechts samt und sonders verfassungswidrig sind, da der Gesetzgeber die Befunde und Empfehlungen des ersten VG-Urteils in der Causa „überhaupt nicht korreliert“ bzw. umgesetzt habe.

Die umstrittene Strafrechtsnovelle war von Staatschef Klaus Johannis und den Oppositionsparteien PNL und USR beim VG angefochten worden; sie wandert nun zum dritten Mal zurück in die Legislative, wo die Parlamentsmehrheit, sollte sie weiter auf ihrer Novelle bestehen, nun völlig neue Gesetzestexte erarbeiten müsste. Die PSD reagierte entnervt auf das für sie zweifelsfrei überraschende Urteil: Das VG habe einen „siebenfachen Anlauf“ benötigt, um ein Urteil zu fällen, was bedeute, „dass das, was wir im Parlament erarbeitet haben, gar nicht so schlecht ist“, sagte Rechtsausschuss-Chef und Ex-Justizminister Robert Cazanciuc (PSD). Wären die Gesetzestexte nämlich „katastrophal“ gewesen, hätten die VG-Richter sie schon im ersten Anlauf kassiert, so Cazanciuc.
Staatschef Johannis forderte die Koalition auf, von ihrer „angeblichen Reform“ im Strafrechtsbereich  abzusehen, es sei bereits genug Unheil angerichtet worden, um „Straftäter zum Nachteil der Opfer zu schützen“. PNL und USR forderten eine außerordentliche Parlamentstagung, um alle „toxischen“ Gesetzestexte und Gesetzesprojekte der PSD im Justizbereich zurücknehmen zu können.