Verfassungsgericht urteilt über Zukunft des ICR

Patapievici kündigt gegebenenfalls Rücktritt an

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem der Ombudsmann das Verfassungsgericht wegen der Eilverordnung der Regierung Nr. 27/2012 angerufen hat, durch die das Rumänische Kulturinstitut (ICR) dem Senat untergeordnet wurde, wird dieses am 5. Juli darüber urteilen. Falls das Gericht die Eilverordnung der Regierung als verfassungsgemäß einstufe, werde die gesamte ICR-Leitung zurücktreten, erklärte der Vorsitzende des Instituts, Horia Roman Patapievici.

Es handle sich um einen Schlag gegen eine Institution, die ihre Fähigkeit bewiesen habe, trotz des kleinen Haushalts die rumänische Kultur bekannt zu machen. Die Eilverordnung ziele darauf ab, dass das Institut sich nur der rumänischen Diaspora widmet, und zwar in einem archaischen nationalistischen Geist, der in die heutige Zeit nicht mehr passt. Im Kulturausschuss des Senats sei er wegen „Kosmopolitismus“ kritisiert worden und man habe ihn gefragt, warum er eine „antirumänische“ Haltung einnehme.

Die Unterordnung des ICR unter den Senat hat bisher schon viel Wirbel ausgelöst, es gab Aufrufe und Artikel in der ausländischen Presse. In Bukarest hat die „Bewegung der Fliegenträger“ Straßenkundgebungen organisiert.