Verfassungshüter: SPP-Ausschuss ist rechtswidrig

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag mit einer Mehrheit der Richterstimmen den von der PSD ins Leben gerufenen Untersuchungsausschuss zur Amtsführung Lucian Pahon]us für rechtswidrig erklärt. Pahonțu ist seit 2005 Vorsitzender des Sicherheits- und Schutzdienstes (SPP), des Geheimdienstes für die Belange von Politikern.
Die Verfassungsrichter argumentierten, dass die Arbeit des SPP bereits Gegenstand der Verteidigungsausschüsse von Senat und Abgeordnetenkammer sei – die neue Kommission sei daher obsolet. Ferner sei die Untersuchung von Einzelpersonen durch einen Ausschuss nicht zulässig.