Verordnung über Aufnahmeverfahren ins Lyzeum

Bukarest (ADZ) - Laut der am Donnerstag im Amtsblatt veröffentlichten Regierungsverordnung bezüglich des Aufnahmeverfahrens ins Lyzeum für das Schuljahr 2020 - 2021 werden nur die Schüler, welche mindestens die Durchschnittsnote fünf bei der Abschlussprüfung der 8. Klasse erhalten haben, ins Lyzeum aufgenommen, während die restlichen Schüler auf Berufsschulen verteilt werden. Der Nationale Schülerrat erhebt Einspruch gegen die Verordnung, während sich die Elternverbände mit dieser Maßnahme einverstanden erklärte.