Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien

EU-Richtlinie im Lebensmittelsektor nicht umgesetzt

Brüssel (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Dienstag Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedstaaten, darunter auch Rumänien, eingeleitet, da diese EU-Vorschriften zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt haben. Die rumänischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2019 hatte darauf abgezielt, den Schutz aller europäischer Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor insgesamt 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette zu gewährleisten. Zu den unfairen Praktiken, auf deren Verbot abgezielt wird, gehören u. a. verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für verschwendete Lebensmittel und die Ablehnung schriftlicher Verträge.

„Im Einklang mit der Richtlinie werden Landwirte, kleine und mittlere Lieferanten sowie die sie vertretenden Organisationen die Möglichkeit haben, Beschwerden gegen solche Praktiken einzureichen“, stellte die EU-Kommission hierzu klar.