VG: CSAT-Beschlüsse vorerst nicht freigegeben

Sonderrente für Ombudsmann verfassungswidrig

Bild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Die Beschlüsse des Obersten Verteidigungsrates (CSAT) aus dem Jahr 2005, welche als Grundlage für die Zusammenarbeitsprotokolle zwischen dem Rumänischen Geheimdienst SRI und verschiedenen Justizbehörden gedient haben, bleiben vorerst unter Verschluss. Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass das Gesetz, durch welches die CSAT-Dokumente freigegeben werden sollten, verfassungswidrig ist, da es dem Prinzip der Gewaltenteilung zuwiderläuft. Das Parlament greife mit dem Gesetz in die Befugnisse der Exekutive, der allein die Schaffung der Voraussetzungen für die „Ausübung der Gesetze“ unterliege, ein. Die weiteren Beschwerden gegen dasselbe Gesetz vom Obersten Gerichtshof, dem Staatschef sowie den Oppositionsparteien PNL und USR hat das VG nicht mehr weiter analysiert.

Ebenfalls am Mittwoch hat das VG Gesetzesänderungen bezüglich einer Sonderrente für den Ombudsmann als verfassungswidrig eingestuft. Die Präsidentschaft hatte sie mit der Begründung angefochten, dass die Funktion des Ombudsmann der eines Ministers gleichgestellt sei und deswegen Sonderrenten für Ombudsmann und seine Stellvertreter ungerechtfertigte Privilegien darstellen.