VG: Gesetz zu Deckelung von Kreditzinsen verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag ein Gesetz als verfassungswidrig eingestuft, welches die Deckelung von Kreditzinsen vorgesehen hatte. Das von Senator Daniel Zamfir entworfene Gesetz wurde im Mai 2020 im Parlament angenommen, die PNL hatte anschließend das VG eingeschaltet. Vorgesehen war, dass z. B. bei Hypothekenkrediten die Zinsen nicht mehr als zwei Prozent über dem Leitzins liegen dürften, es sollte auch bei bereits laufenden Darlehen greifen.