Wahlgesetz gebilligt, es kommt vor das Verfassungsgericht

Minderheiten stimmten mit Vorbehalt dafür

Durch dieses Gesetz wird die „reine Personenwahl“ eingeführt, eine Mehrheitswahl nach dem Prinzip: Der Sieger holt alles. Das begünstigt die großen Parteien (gegenwärtig die USL), heißt es.
Symbolbild: sxc.hu

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag das abgeänderte Wahlgesetz (bekannt als Ponta-Antonescu-Gesetz) angenommen. Es gab 180 Stimmen dafür, 30 Gegenstimmen und 26 Stimmenthaltungen. Für das Gesetz haben die PSD, die PNL, die UNPR und die Minderheiten gestimmt, dagegen die PDL. Der UDMR hat sich der Stimme enthalten.

Durch dieses Gesetz wird die „reine Personenwahl“ eingeführt, eine Mehrheitswahl nach dem Prinzip: Der Sieger holt alles. Das begünstigt die großen Parteien (gegenwärtig die USL), heißt es. Die Eintrittsschwelle von 5 Prozent ins Parlament wurde abgeschafft. Dies komme vor allem der UNPR zugute, die in den Umfragen bei 1 Prozent liegt. Dem UDMR wurde insoweit entgegengekommen, dass die Minderheiten, wenn sie in einem Kreis mehr als 7 Prozent ausmachen, zusätzlich ein Mandat erhalten.

Der Sprecher der Gruppe der nationalen Minderheiten, Varujan Pambuccian, sagte, dass die Fraktion zwar für das Gesetz stimme, die „reine Personenwahl“ aber für verfehlt halte. UDMR-Vorsitzender Hunor Kelemen ist der Ansicht, dass durch dieses Gesetz ein Wahlsystem vorgeschlagen werde, das noch schlechter sei als das vorige.

Die PDL wird das Gesetz beim Verfassungsgericht angreifen, da es die Herabsetzung der Zahl der Parlamentsmitglieder auf 300, die bei der Volksbefragung von 2009 festgesetzt wurde, nicht respektiere.